Bei der Führerscheinausbildung B mit 'L' haben die nicht bei LENKWERK vermittelten Teile der Hauptschulung, durch einen oder zwei Begleiter bei privaten Übungsfahrten (es müssen mindestens 1.000 km durchgeführt und mit dem Fahrtenprotokoll nachgewiesen werden) zu erfolgen.
Zusätzlich zu den 12 praktischen Fahrlektionen ist eine Theoretische Einweisung nach den ersten sechs Fahrlektionen und vor dem Beginn der Übungsfahrten im Ausmaß von einer Theorielektion notwendig. Erst nach der Absolvierung von 8 theoretischen Unterrichtseinheiten und 6 praktischen Unterrichtseinheiten und der Theoretischen Einweisung kann der Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten gestellt werden.
Die Führerscheinklasse B darf frühestens mit dem 18. Lebensjahr erworben werden. Die Anmeldung bei LENKWERK kann ein halbes Jahr vorher, somit mit 17½ Jahren erfolgen.
Als schwere Verkehrsübertretungen gelten alle Delikte, die eine mangelnde und unzureichende Verkehrszuverlässigkeit nahelegen, bzw. zwei Vormerkungen im Führerscheinregister. Es können aber auch einzelne Strafdelikte schon dazu führen, dass diese Person als Begleiter ausscheidet. Es liegt dabei im Ermessensspielraum der zuständigen Standortbehörde.
Der LENKWERK-Theoriekurse für die Klasse B finden an einem Montag und Mittwoch von 17:00 Uhr bis 21:00 statt. Hier Können Sie den Kursplan für die Klassen B, B/L und B/L17 nachlesen.
Die Theoretische Einweisung findet an einem Donnerstag von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr alle zwei Wochen statt. Hier können Sie den Kursplan für die theoretische Einweisung nachlesen.
*) Eine Unterrichtseinheit entspricht dabei 50 Minuten.
Der Fahrschüler stellt nach der Grundausbildung (8 theoretische und 6 praktische Unterrichtseinheiten) und der Theoretischen Einweisung den behördlichen Antrag für Übungsfahrten für sich und die Begleiter direkt im LENKWERK Büro. Von der Standortbehörde werden für diese Bewilligung entsprechende Gebühren und Abgaben verrechnet.
Die Bewilligung für Übungsfahrten darf einem Führerscheinwerber nur einmal und für nicht länger als 18 Monate erteilt werden. Siehe dazu KFG §122 Absatz 3.
Sie dürfen nur mit einer gültigen Bewilligung Übungsfahrten durchführen. Ist die Bewilligung abgelaufen, dürfen keine Übungsfahrten mehr durchgeführt werden.
Die Abnahme der L-Tafeln bzw. L17-Tafeln bei Nichtdurchführung von Übungs- bzw. Ausbildungsfahrten ist nicht mehr erforderlich. Diese Tafeln (Schild mit einem weiss gedruckten 'L' auf blauem Hintergund und der Aufschrift 'Übungsfahrt', bzw. Schild mit weiss gedruckten 'L17' auf blauem Hintergrund und der Aufschrift 'Ausbildungsfahrt') dürfen auch dann montiert bleiben, wenn keine Übungs- bzw. Ausbildungsfahrten durchgeführt werden. Die Pflicht das Fahrzeug für Übungs- oder Ausbildungsfahrten richtig zu kennzeichnen, betrifft den Begleiter.
Fast jede Versicherungsanstalt hat in der Sparte Kraftfahrzeugversicherungen die Risikoausschussklauseln für Übungsfahrten gestrichen und gewähren somit auch Deckung für solche Schäden, die durch den Führerscheinbewerber verursacht werden.
Es ist trotzdem ratsam, die Versicherungsanstalt vor Beginn der Übungsfahrten formlos zu informieren, dass mit dem Fahrzeug Übungsfahrten durchgeführt werden. Die Fahrschule benötigt aber keinerlei Formulare oder Bestätigungen seitens der Versicherung. Wegen Vollständigkeit des Aktes kann aber eine entsprechende Versicherungsbestätigung dem Akt beigelegt werden.
Grundsätzlich gilt die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. Während der Probezeit gilt eine Höchstgrenze von 0,1 Promille Alkoholgehalt im Blut.
Eine Vorprüfung ist eine Simulation der "echten" Computerprüfung. Diese Vorprüfung findet im Prüfungsraum an einem Prüfungsrechner statt. Sie können bei LENKWERK immer während den Bürozeiten zu einer Vorprüfung antreten - wenn Sie möchten - auch mehrmals hintereinander. Die Vorprüfungen sind kostenlos und sind keine Voraussetzung für eine Zulassung zur "echten" Computerprüfung. Sie haben die Auswahl zwischen drei Vorprüfungsvarianten:
Um die LENKWERK-Prüfungsgarantie zu bekommen, müssen Sie bei LENKWERK an einem Prüfungsrechner eine Prüfungssimulation dreimal hintereinander, zwei davon mit mindestens 90%, bestehen. Bei der "richtigen" Computerprüfung kann dann eigentlich nichts mehr passieren. Sollten Sie doch Pech haben und die Computerprüfung nicht schaffen, entstehen Ihnen durch den erneuten Antritt bei LENKWERK keine Wiederholungsgebühren. Die behördlichen Gebühren für den neuerlichen Antritt müssen Sie natürlich trotzdem bezahlen.
Die Theorieprüfungen finden bei LENKWERK an einem Montag alle zwei Wochen ab 13:20 Uhr statt. Bitte vereinbaren Sie Ihren persönlichen Prüfungstermin rechtzeitig vorher im LENKWERK-Büro! Wir erwarten die Bekanntgabe ihres Prüfungstermins rechtzeitig eine Woche vorher, um gemeinsam mit der Führerscheinbehörde alle notwendigen Unterlagen korrekt vorbereiten zu können.
Sie möchten mehr über die Computerprüfung erfahren? (Lesen Sie hier mehr...)
Zur praktischen Fahrprüfung sind Kandidaten nur zugelassen, wenn Sie die Computerprüfung erfolgreich absolviert, und den Nachweis über die Absolvierung der gesamten jeweils erforderlichen Ausbildung bei LENKWERK erbracht haben, wobei diese Ausbildung vor nicht länger als 18 Monaten abgeschlossen worden sein darf.
Die praktischen Fahrprüfungen finden bei LENKWERK jeden zweiten Mittwoch ab 8:00 Uhr statt. Vereinbaren Sie bitte nach Ihrer erfolgreichen Theorieprüfung und der Absolvierung der notwendigen Fahrlektionen mit Ihrem Fahrlehrer gemeinsam einen Termin für Ihre Fahrprüfung im Büro. Wir erwarten Ihre Terminbekanntgabe bis spätestens Mittwoch eine Woche vor dem gewünschten Fahrprüfungstermin, um gemeinsam mit Ihnen, Ihrem Fahrlehrer und der Führerscheinbehörde alle notwendigen Unterlagen korrekt vorbereiten zu können.
Sie möchten mehr über unsere praktischen Fahrprüfungstermine erfahren? (Lesen Sie hier mehr...)
Die praktische Fahrprüfung besteht aus 4 Prüfungsinhalten. Für jeden dieser Prüfungsinhalte wird eine bestimmte Zeit vorgegeben und diese sind in einer bestimmten Reihenfolge abzulegen. Sie möchten mehr über die Prüfungsinhalte erfahren? Lesen Sie hier mehr.
Der LENKWERK-Modulpreis für die Ausbildung der Klasse B mit L beläuft sich auf Euro 1.050,00. | ||
Nach positiver Absolvierung der Fahrprüfung bekommen Sie sofort den vorläufigen Führerschein, sowie das dazugehörige Kostenblatt persönlich ausgehändigt. Der vorläufige Führerschein gilt nur in Österreich und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis).
Der Scheckkartenführerschein wird Ihnen einfach per Post (nicht eingeschrieben) zugestellt, sobald Sie die amtlichen Abgaben und Gebühren einbezahlen, die am Kostenblatt ausgewiesen sind.
Sie können diese Gebühren entweder persönlich in der Führerscheinstelle der Standortbehörde der Fahrschule LENKWERK einzahlen oder mit dem Erlagschein am Kostenblatt einzahlen. Die Standortbehörde ist die Landespolizeidirektion Wels, Dragonerstrasse 29 in 4600 Wels (2. Stock).
Der Führerschein der Klasse B ist in den ersten drei Jahren ein Probeführerschein. Die Probezeit wird in den Führerschein nicht eingetragen, außer bei einer Verlängerung der Probezeit.
Ausgenommen von den Probezeitbestimmungen sind Personen, deren Lenkberechtigung erloschen war (z.B. durch Entziehung oder Befristung). Auch im Fall einer Ausdehnung einer Lenkberechtigung auf die Klasse A oder Klasse BE bei LENKWERK beginnt die Probezeit für die neu erworbene(n) Klasse(n) nicht neuerlich zu laufen.
Innerhalb der Probezeit gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille (statt 0,5 Promille). Wird innerhalb der Probezeit gegen die 0,1-Promille-Grenze verstoßen oder ein sonstiges schweres Verkehrsstrafdelikt (z.B. Fahrerflucht, Handybenutzung am Steuer, Vorrangverletzung, höhere Geschwindigkeitsübertretungen etc.) begangen, ist von der behörde eine Nachschulung anzuordnen.
Mit der Anordnung einer Nachschulung verlängert sich die Probezeit um ein Jahr (bzw. beginnt eine neue Probezeit von einem Jahr zu laufen, falls zwischen Deliktsetzung und Anordnung einer Nachschulung die dreijährige Probezeit abgelaufen ist. Die Verlängerung oder der Neubeginn der einjährigen Probezeit wird in den Führerschein eingetragen, was mit einer Neuausstellung des Scheckkartenführerscheins verbunden ist.
Sie möchten gerne Ihren B-Führerschein mit der Motorradklasse A2 (Mindestalter 18 Jahre, 48 PS) kombinieren? Wir beraten Sie sehr gerne im Büro (Mehr erfahren über die spätere Ausdehnung auf A2/A).
Der LENKWERK-Modulpreis für die Ausbildung der Klassen B mit L und A2/A beläuft sich auf Euro 1.750,00. | ||
Wenn Sie gerne große, schwere Anhänger ziehen möchten, werden Sie die Klasse BE benötigen. Wir bieten auch ein Ausbildungsprogramm für die Klasse B in Verbindung mit dem Anhängerführerschein BE an. Lesen Sie hier mehr.
Der LENKWERK-Modulpreis für die Ausbildung der Klassen B mit L und BE beläuft sich auf Euro 1.370,00. | ||
Sie möchten gerne Ihren B-Führerschein mit der Motorradklasse A2 (Mindestalter 18 Jahre, 48 PS) kombinieren und auch gerne große, schwere Anhänger ziehen möchten, werden Sie auf jedenfall die Klasse BE benötigen. Auch für diese Klasse können wir Sie natürlich bei uns ausbilden. Wir informieren Sie sehr gerne bei uns im Büro.
Der LENKWERK-Modulpreis für die Ausbildung der Klassen B mit L, A2/A und BE beläuft sich auf Euro 2.150,00. | ||
Sie möchten gerne Ihren B-Führerschein mit der Motorradklasse A2 (Mindestalter 18 Jahre, 48 PS) kombinieren und auch gerne große, schwere Anhänger ziehen möchten, werden Sie vielleicht nur die Klasse B Code 96 benötigen. Auch für diese Klasse können wir Sie natürlich bei uns ausbilden. Wir informieren Sie sehr gerne bei uns im Büro.
Der LENKWERK-Modulpreis für die Ausbildung der Klassen B mit L, A2/A und C96 beläuft sich auf Euro 2.090,00 | ||
Lesen Sie hier mehr über die Perfektionsfahrten und das Fahrsicherheitstraining.
Die Führerschein-Manufaktur