Die Führerscheinklasse A1 darf frühestens mit dem 16. Lebensjahr erworben werden. Die Anmeldung bei LENKWERK kann ein halbes Jahr vorher, somit mit 15½ Jahren erfolgen.
Der LENKWERK-Theoriekurse für das Grundwissen sind Teil der Ausbildung für die Klasse B und finden an einem Montag und Mittwoch von 17:00 Uhr bis 21:00 statt. Hier Können Sie den Kursplan Grundwissen für Klassen B, B/L und B/L17 nachlesen.
Der Kursplan für die Klasse A kann hier nachgelesen werden.
Anmerkung: 1 Unterrichtseinheit entspricht 50 Minuten.
Grundsätzlich gilt die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. Während der Probezeit gilt eine Höchstgrenze von 0,1 Promille Alkoholgehalt im Blut.
Eine Vorprüfung ist eine Simulation der "echten" Computerprüfung. Diese Vorprüfung findet im Prüfungsraum an einem Prüfungsrechner statt. Sie können bei LENKWERK immer während den Bürozeiten zu einer Vorprüfung antreten - wenn Sie möchten - auch mehrmals hintereinander. Die Vorprüfungen sind kostenlos und sind keine Voraussetzung für eine Zulassung zur "echten" Computerprüfung. Sie haben die Auswahl zwischen drei Vorprüfungsvarianten:
Um die LENKWERK-Prüfungsgarantie zu bekommen, müssen Sie bei LENKWERK an einem Prüfungsrechner eine Prüfungssimulation dreimal hintereinander, zwei davon mit mindestens 90%, bestehen. Bei der "richtigen" Computerprüfung kann dann eigentlich nichts mehr passieren. Sollten Sie doch Pech haben und die Computerprüfung nicht schaffen, entstehen Ihnen durch den erneuten Antritt bei LENKWERK keine Wiederholungsgebühren. Die behördlichen Gebühren für den neuerlichen Antritt müssen Sie natürlich trotzdem bezahlen.
Die Theorieprüfungen finden bei LENKWERK an einem Montag alle zwei Wochen ab 13:20 Uhr statt. Bitte vereinbaren Sie Ihren persönlichen Prüfungstermin rechtzeitig vorher im LENKWERK-Büro! Wir erwarten die Bekanntgabe ihres Prüfungstermins rechtzeitig eine Woche vorher, um gemeinsam mit der Führerscheinbehörde alle notwendigen Unterlagen korrekt vorbereiten zu können.
Sie möchten mehr über die Computerprüfung erfahren? (Lesen Sie hier mehr...)
Sie bekommen rechtzeitig zwei Erinnerungs-SMS vor Ihrer Theorieprüfung an ihre bei uns hinterlegte Mobiltelefonnummer zugesandt (Ihre Einwilligung DSGVO muss natürlich vorliegen.
Zur praktischen Fahrprüfung sind Kandidaten nur zugelassen, wenn Sie die Computerprüfung erfolgreich absolviert, und den Nachweis über die Absolvierung der gesamten jeweils erforderlichen Ausbildung bei LENKWERK erbracht haben, wobei diese Ausbildung vor nicht länger als 18 Monaten abgeschlossen worden sein darf.
Die praktischen Fahrprüfungen finden bei LENKWERK jeden zweiten Mittwoch ab 8:00 Uhr statt. Vereinbaren Sie bitte nach Ihrer erfolgreichen Theorieprüfung und der Absolvierung der notwendigen Fahrlektionen mit Ihrem Fahrlehrer gemeinsam einen Termin für Ihre Fahrprüfung im Büro. Wir erwarten Ihre Terminbekanntgabe bis spätestens Mittwoch eine Woche vor dem gewünschten Fahrprüfungstermin, um gemeinsam mit Ihnen, Ihrem Fahrlehrer und der Führerscheinbehörde alle notwendigen Unterlagen korrekt vorbereiten zu können.
Sie möchten mehr über unsere praktischen Fahrprüfungstermine erfahren? (Lesen Sie hier mehr...)
Die praktische Fahrprüfung besteht aus 4 Prüfungsinhalten. Für jeden dieser Prüfungsinhalte wird eine bestimmte Zeit vorgegeben und diese sind in einer bestimmten Reihenfolge abzulegen. Sie möchten mehr über die Prüfungsinhalte erfahren? Lesen Sie hier mehr.
Das LENKWERK-Ausbildungsangebot für die Klasse A1 mit 14 Fahrlektionen und dem Theorieunterricht für die Module 'Grundwissen' und 'Spezialwissen A1' kostet Euro 990,00. | ||
Nach positiver Absolvierung der Fahrprüfung bekommen Sie sofort den vorläufigen Führerschein, sowie das dazugehörige Kostenblatt persönlich ausgehändigt. Der vorläufige Führerschein gilt nur in Österreich und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis).
Der Scheckkartenführerschein wird Ihnen einfach per Post (nicht eingeschrieben) zugestellt, sobald Sie die amtlichen Abgaben und Gebühren einbezahlen, die am Kostenblatt ausgewiesen sind.
Sie können diese Gebühren entweder persönlich in der Führerscheinstelle der Standortbehörde der Fahrschule LENKWERK einzahlen oder mit dem Erlagschein am Kostenblatt einzahlen. Die Standortbehörde ist die Landespolizeidirektion Wels, Dragonerstrasse 29 in 4600 Wels (2. Stock).
Der Führerschein der Klasse A1 ist mindestens drei Jahren ein Probeführerschein, auf jedn Fall bis zum 21. Lebensjahr. Die Probezeit wird in den Führerschein nicht eingetragen, außer bei einer Verlängerung der Probezeit.
Ausgenommen von den Probezeitbestimmungen sind Personen, deren Lenkberechtigung erloschen war (z.B. durch Entziehung oder Befristung). Auch im Fall einer Ausdehnung einer Lenkberechtigung auf die Klasse B oder Klasse BE bei LENKWERK beginnt die Probezeit für die neu erworbene(n) Klasse(n) nicht neuerlich zu laufen.
Innerhalb der Probezeit gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille (statt 0,5 Promille). Wird innerhalb der Probezeit gegen die 0,1-Promille-Grenze verstoßen oder ein sonstiges schweres Verkehrsstrafdelikt (z.B. Fahrerflucht, Handybenutzung am Steuer, Vorrangverletzung, höhere Geschwindigkeitsübertretungen etc.) begangen, ist von der behörde eine Nachschulung anzuordnen.
Mit der Anordnung einer Nachschulung verlängert sich die Probezeit um ein Jahr (bzw. beginnt eine neue Probezeit von einem Jahr zu laufen, falls zwischen Deliktsetzung und Anordnung einer Nachschulung die dreijährige Probezeit abgelaufen ist. Die Verlängerung oder der Neubeginn der einjährigen Probezeit wird in den Führerschein eingetragen, was mit einer Neuausstellung des Scheckkartenführerscheins verbunden ist.
Sie möchten mehr über die LENKWERK-Upgrade-Ausbildungen erfahren? Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren.
Das LENKWERK-Ausbildungsangebot für das Upgrade mit 7 Fahrlektionen von Klasse A1 auf A2 oder von Klasse A2 auf A kostet Euro 290,00. | ||
Die Führerschein-Manufaktur