Der Fahrkandidat muss durch rasches Finden des Haltepunktes des Kupplungspedals ruckfrei mit dosiertem Gas anfahren.
Er darf dabei die Kupplung nicht unnötig lange schleifen lassen. Bergauf darf das Fahrschulauto kaum merkbar zurückrollen. Das Anfahren mit der Feststellbremse kann vom Fahrprüfer angeordnet
werden.
Der Motor wird abgewürgt
falsche Kupplungsbetätigung
Wegfahren mit versehentlich angezogener Feststellbremse
Anfahren in einer Steigung (Zurückrollen, ...)
B 3.02 Gangwahl
Exakte Führung des Schalthebels. Handstellung beachten!! Selbstständige Wahl des zweckmäßigsten Ganges. Erkennen der Schaltzeitpunkte entsprechend der Situation
Zu niedriger Gang gewählt (wiederholt oder ständig)
Zu hoher Gang (wiederholt oder ständig)
Motor stirbt ab
Ständiges Bremse mit der Betriebsbremse beim Bergabfahren
Grundlos ohne Gang fahren oder ausgekuppelt
B 3.03 Nebenhandlungen
Rasches Auffinden und richtiges Betätigen von Licht, Scheibenwischer, Heizung, Fensterheber, etc. Beurteilen, ob das Einschalten einer bestimmten Einrichtung notwendig ist.
Spätes Erkennen eines unbenützbaren Fahrstreifens (Beginn eines Parkstreifens, Bauarbeiten, etc(, dabei bis zum Hindernis gefahren
B 3.06 Spur innerhalb des Fahrstreifens (Spurstreifen)
Wahl der Fahrspur unter Bedachtnahme der Fahrstreifenbreite, Fahrgeschwindigkeit, Seitenabstände, Fahrbahnbeschaffenheit und anderer Verkehrsteilnehmer
Zu weit rechts oder links
Befahren unbefestigtes Fahrbahnteile
Bei Gegenverkehr nicht äußerst rechts
Zu geringer Seitenabstand zu nebeneinanderfahrenden Fahrzeugen
Nichtbeachten von schadhaften Fahrbahnstellen
Vor unübersichtlichen Kurven oder Kuppen nicht äußerst rechts
Nicht äußerst rechts bei schlechter Sicht
Nicht äußerst rechts beim Überholtwerden
B 3.07 Spursicherheit, Blickverhalten
Bei Geradeausfahrt soll der Blick überwiegend in eine Entfernung, die ungefähr 10 bis 20 Sekunden Fahrzeit entspricht, gerichtet sein.
Beim Kurvenfahren muss durch die richtige Blicktechnik eine "runde", der Kurvenkrümmung angepasste Fahrlinie ermöglicht werden.
Geradeausfahrt
Tunnelblick, Blick zu weit nach vorne / zu kurz, über längere Zeit
Anvisieren bzw. Orientierung am Gegenverkehr oder dem Überholten, "mit Blick hängen bleiben"
Spurabweichung beim Blinken, Schalten, Schulterblick etc
bei erheblicher Spurabweichung
Keine gerade Fahrlinie (Pendeln)
Blick auf Schalthebel
Zusätzlich bei Kurvenfahrt
Lenkkorrektur wegen zu kleinem Kurvenradius
Lenkkorrektur wegen zu großem Kurvenradius
B 3.08 Lenkradführung
Im Normalfall beide Hände am Lenkrad, richtige Haltung des Lenkrades, Übergreifen in der Kurve, zurückstellen der Lenkung zum Geradeausfahren durch Zurücklenken oder durch kontrolliertes
Zurückgleiten des Lenkrades.
Falsche Handhaltung am Lenkrad
Kein Übergreifen beim Kurvenfahren, Einbiegen (z.B. "Melken", "Tellerwaschen", ...)
Ohne Grund mit einer Hand lenken (z.B. Hand ständig am Schalthebel)
Keine Hand am Lenkrad
Tempogestaltung
Der Fahrkandidat muss sein Tempo den Straßen-, Witterungs-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen anpassen. Er hat erforderlichenfalls die Geschwindigkeit rechtzeitig zu verringern
Weiters hat er die Eigenschaft seines Fahrzeuges und der Ladung zu berücksichtigen.
B 3.09 Zu langsam (behindernd)
Der Fahrkandidat soll jeweils eine Fahrgeschwindigkeit wählen, die von einem ordnungsgemäß geprägten Lenker an dieser Stelle eingehalten wird. Er soll im Verkehr unauffällig "mitschwimmen".
Zu geringes Tempo selbst bemerkt und korrigiert
Deutlich langsamer als "angepasste Geschwindigkeit"
Zögernde Beschleunigung
Bei idealen Bedingungen überwiegend
im Ortsgebiet weniger als 40 km/h
auf der Freilandstraße weniger als 80 km/h
auf der Autobahn weniger als 100 km/h
B 3.10 Zu schnell (für die Situation)
Der Fahrkandidat muss sein Tempo den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen anpassen. Weiters hat es die Eigenschaften seines Fahrzeuges sein eigenes Können und seine Verfassung zu
berücksichtigen
Kein Fahren auf Sicht (mit überhöhter Geschwindigkeit)
Kein Fahren auf halbe Sicht
Geschwindigkeit reduziert, jedoch noch zu schnell für halbe Sicht
Deutlich erhöhte Geschwindigkeit oder Erfordernis nicht erkannt
Kein Fahren auf Gefahrensicht (passiert Gefahrenstelle mit überhöhter Geschwindigkeit)
Zu schnell für Witterung, Fahrbahn etc. (ohne oder mit Beeinträchtigung der Fahrstabilität)
B 3.11 Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit
Der Fahrkandidat hat die allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung und entsprechende Verkehrszeichen zu beachten.
Der Fahrkandidat soll einen gleichmäßigen und richtigen Sicherheitsabstand hinter einem anderen Fahrzeug einhalten.
Zu geringer Abstand, sofort selbst korrigiert
Zu geringer Abstand
Ständig oder deutlich zu geringer Abstand
Bei Kolonnenfahrt grundlos zu großer Abstand
Fahrstreifenwechsel
Sicheres Umspuren beim Fahrstreifenwechsel. Fahrstreifenwechsel können auch vom Fahrprüfer angeordnet werden.
B 3.13 Verkehrsbeurteilung, Kontaktaufnahme
Richtige Blickkontrollen nach vorne und hinten (3-S-Blick), rechtzeitiges Anzeigen, Beurteilen der anderen Verkehrsteilnehmern nach deren Spur- und Spurtverhalten oder deren Zeichengebung.
Erkennt einen notwendigen Fahrstreifenwechsel nicht oder zu spät und muss daher anhalten
Kein vollständiger 3-S-Blick
Fehlendes Blickverhalten
Übersehen eines anderen Fahrzeuges
B 3.14 Beachten der Bodenmarkierungen
Der Fahrkandidat muss beim Fahrstreifenwechsel die vorhandenen Bodenmarkierungen beachten. Das Überfahren von Bodenmarkierungen ist zulässig, wenn es für die Aufrechterhaltung der Leichtigkeit
und Flüssigkeit des Verkehrs erforderlich ist.
Überfahren von Sperr-, Randlinien und Sperrflächen:
Fahren auf Sperr- oder Randlinie
Deutliches Überfahren
Befahren einer Sperrfläche
Richtungspfeile nicht einhalten
Entgegen Richtungspfeil weiterfahren
B 3.15 Rechtzeitige Anzeige
Der Fahrkandidat muss den Fahrstreifenwechsel so rechtzeitig anzeigen, dass cih andere Verkehrsteilnehmer auf dieses Fahrmanöver ohne Gefährdung einstellen können.
Zu frühe Anzeige
Kein Anzeigen oder zu spätes Anzeigen
Nicht koordiniert mit 3-S-Blick
Blinker wird nach dem Fahrmanöver nicht ausgeschaltet (z.B. blinkend geradeaus eine Kreuzung übersetzen)
B 3.16 Richtige Ausführung
Der Fahrstreifenwechsel darf erst durchgeführt werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. Im geeigneten Augenblick muss der Fahrkandidat den Fahrstreifenwechsel entschlossen
durchführen
Zögerliche Durchführung
Kein ausreichender Tiefenabstand nach dem Fahrstreifenwechsel
Lenkeinschlag nicht der Geschwindigkeit angepasst
Falsche Geschwindigkeitseinschätzung der Fahrzeuge am anderen Fahrstreifen
Behinderung eines anderen Fahrzeuges
Sonstiges Verhalten
B 3.17 Beachten der Verkehrsvorschriften
Die Kenntnis der Verkehrsvorschriften alleine ist zu wenig, die Verkehrsvorschriften müssen sinnvoll angewandt und eingehalten werden.
Verkehrszeichen
Hinweiszeichen/Wegweiser nicht beachtet
Gefahrenzeichen nicht beachtet
Vorschriftszeichen nicht beachtet
Nichtbilden der Rettungsgasse bei Staubildung
Umkehren, Rückwärtsfahren, Zufahren
Verbote nicht beachtet
Steigert seine Geschwindigkeit beim Überholtwerden
B 3.18 Verhalten bei besonderen Partnern
Verhalten gegenüber Einsatzfahrzeugen (Nichterkennen, Platz machen)
Vorbeifahren am Linienbus in einer Haltestelle
Geschwindigkeit
Abstand
Blicktechnik
Vorfahrt
Nicht Beachten des Vorbeifahrverbotes an Schulbissen
Nicht angepasstes Verhalten bei Personen, die aus dem Vertrauensgrundsatz ausgenommen sind
Verhalten gegenüber der Straßenbahn
Nicht angepasstes Verhalten beim Vorbeifahren an einer Haltestelle
Geschwindigkeit
Abstand
B 3.19 Voraussehen der Gefahr
Hier ist insbesondere auf das Erkennen von verborgenen Gefahren zu achten (z.B. Ladegut auf der Straße, offene Fahrzeugtüren bei stehenden Fahrzeugen, Staubildung etc.). Ebenso ist auf das
Verhalten bei seitlicher Sichtbehinderung durch parkende KFZ oder Büsche zu achten.
Spätes Erkennen, dann richtige Reaktion
Keine Reaktion
B 3.20 Behinderung, Gefährdung
Hier ist durch den Fahrprüfer eine zusätzliche Bewertung zu anderen Fehlern möglich, sofern die Behinderung oder Gefährdung nicht einen Erschwerungsgrund bei einer anderen Mängelkategorie
darstellt.
Kein Bremsen des anderen Verkehrsteilnehmers erforderlich (nur Gas wegnehmen)
Bremsen erforderlich
Vollbremsung oder ruckartiges Ausweichen des Partners erforderlich
Behindern von Bussen bei dem Verlassen der Haltestelle
Unerlaubtes Einordnen vor Schienenfahrzeugen
Vorbeifahren, Überholen
Der Fahrkandidat muss beurteilen, ob ein Vorbeifahren bzw. Überholen erforderlich, erlaubt und möglich ist. Diese Vorgänge müssen rasch, sicher und ohne Behinderung von anderen
Verkehrsteilnehmern durchgeführt werden.
B 3.21 Verkehrsbeurteilung, Kontaktaufnahme, Blicktechnik
Der Fahrkandidat beurteilt, ob ein Vorbeifahren bzw. Überholen aufgrund der Verkehrsverhältnisse möglich ist und in welcher Form die Kontaktaufnahme zu erfolgen
hat.
Fährt hinter langsamen Verkehrsteilnehmern nach, obwohl ein Überholen leicht möglich wäre (Fahrrad, Traktor)
Keine ausreichende Kontaktaufnahme, obwohl erforderlich
Kein vollständiger 3-S-Blick
Fehlendes Blickverhalten
Übersehen eines anderen Fahrzeuges
B 3.22 Überholsicht, Behinderung
Der Fahrkandidat beurteilt, ob ein Vorbeifahren bzw. Überholen aufgrund der allgemeinen Verkehrslage möglich ist.
Setzt an (Umspuren), obwohl die Verkehrslage, die Straßen- oder Sichtverhältnisse ein Vorbeifahren bzw. Überholen nicht erlauben
B 3.23 Rechtzeitige Anzeige
Der Fahrkandidat muss den Vorbeifahr- bzw. Überholvorgang so rechtzeitig anzeigen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer auf dieses Fahrmanöver ohne Gefährdung einstellen können.
Zu frühe Anzeige
Kein Anzeigen oder zu spätes Anzeigen
Nicht koordiniert mit 3-S-Blick
Blinker wird nach dem Fahrmanöver nicht ausgeschaltet
B 3.24 Beschleunigen
Der Fahrkandidat muss, wenn erforderlich, zurückschalten. Es ist darauf zu achten, dass der Schaltvorgang rasch durchgeführt und das Beschleunigungsvermögen des Fahrzeuges voll ausgenützt wird.
Zu wenig Gas geben
Kein Zurückschalten, obwohl die Drehzahl zu niedrig ist
Überholen mit einem zu geringem Geschwindigkeitsunterschied (mindestens 20 km/h)
B 3.25 Seitenabstand
Von Einspurigen bzw. Personen ist abhängig von Geschwindigkeit und gefahrenerhöhenden Umständen mindestens 1,5 Meter, von mehrspurigen Fahrzeugen und unbeweglichen Objekten mindestens 1 Meter
Seitenabstand, einzuhalten. Bei Schienenfahrzeugen genügt ein Seitenabstand von mindestens 0,5 Meter. Diese Abstandsrichtwerte können bei ausreichender Geschwindigkeitsreduktion auch
unterschritten werden, ohne dass dies als Mängel gewertet werden muss.
Abstand geringfügig unterschritten
Abstand deutlich unterschritten
Nicht angepasstes Verhalten bei Personen (Geschwindigkeit, Abstand, ...)
B 3.26 Wiedereinordnen
Der Fahrkandidat hat sich vor dem Wiedereinordnen auf den rechten Fahrstreifen zu überzeugen, dass ein ausreichend großer Sicherheitsabstand zum überholenden Fahrzeug gegeben ist. Es muss
mindestens ein Meter Sekunden-Sicherheitsabstand eingehalten werden.
Zu knapp, zu geringer Seitenabstand
Zu knapp, Bremsen des Überholten erforderlich
Zu lange auf der linken Spur fahren
Kein Kontroll-Blick
bei gefahrenerhöhenden Situationen (z.B. zwei Fahrstreifen rechts, im Bereich von Autobahnauffahrten usw.)
Verringert grundlos die Geschwindigkeit und behindert das überholte Fahrzeug
Befahren von Querstellen
Zu achten ist auf das bewusste Wahrnehmen von Querstellen (Gefahr des Übersehens!), das richtige Annähern, falls erforderlich rechtzeitig Geschwindigkeit verringern, Beurteilen der Verkehrslage
(Schutzweg, Vorrangsituation etc), folgerichtiges Entscheiden, rasches Übersetzen.
B 3.27 Verkehrsbeurteilung
Wichtig ist das rechtzeitige Erkennen von Vorrangsituationen, von Schutzwegen und Radfahrerüberfahrten.
Verstoß gegen Vorschriften bei Eisenbahnkreuzungen
B 3.28 Richtiges Annähern
Der Fahrkandidat hat die Annäherungsgeschwindigkeit unter Berücksichtigung des vorhandenen Sehtrichters und der Vorrangsituation sowie durch Verwenden beider Betriebsbremsen anzupassen.
Keine Geschwindigkeitsanpassung
Zu spätes Bremsen
Kein degressives Bremsen
Zu frühe Geschwindigkeitsreduktion
Zu frühes Anhalten vor der Kreuzung
Unbegründeter Halt an der Ordnungslinie
B 3.29 Wartepflichtserfüllung
Hat der Fahrkandidat bei einer Querstelle Wartepflicht, muss er dies durch sein Verhalten anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig anzeigen.
Falsches Einschätzen der Wartepflichtsituation
Kein Bremsen des andere Verkehrsteilnehmers erforderlich (nur Gas wegnehmen)Bremsen anderer Verkehrsteilnehmer erforderlich
Unvermitteltes starkes Bremsen oder Auslenken anderer Verkehsteilnehmer erforderlich
Kein eindeutiges Verhalten für Querverkehr erkennbar (z.B. langsames Weiterrollen, abruptes Bremsen nach Entscheidung zum Anfahren etc.)
B 3.30 Stop, Arm- und Lichtzeichen (Anhalten)
Der Fahrkandidat hat bei einer STOP-Tafel entweder vor der Haltelinie oder vor der Sichtlinie anzuhalten. Vor geregelten Kreuzungen ist darauf zu achten, dass Fußgänger oder Radfahrer auf einem
Schutzweg oder einer Radfahrerüberfahrt nicht behindert werden. Auf jeden Fall muss das Fahrzeug ganz zum Stillstand kommen.
STOP-Tafel
Fahrkandidat hält nicht, zu spät oder deutlich zu früh an
Fahrkandidat hält an einer ungeeigneten Stelle an
Nichtbeachten eines Armzeiches
Lichtzeichen
Ungerechtfertigtes Anhalten bei Grün
Falsches Anhalten bei Grün-Blinken
Halt nach der Haltelinie
Einfahren bei Gelb
Einfahren bei Rot
Nach dem Anhalten nicht rechtzeitig fahrbereit machen
Kein Anfahren bei Grün
B 3.31 Fußgänger, Radfahrer
Fußgängern oder Radfahrern ist das Überqueren des Schutzweges oder der Radfahrerüberfahrt zu ermöglichen, wenn sie die Absicht haben, die Fahrbahn zu überqueren.
Beim Einbiegen ist Fußgängern, die die Fahrbahn bereits betreten haben, auch ohne Schutzweg die Querung zu ermöglichen.
Ungenügende Sicherungsblicke
Der Fußgänger bzw. Radfahrer wird an der Querung behindert
Grundloses Anhalten bei Schutzweg oder Radfahrerüberfahrt
B 3.32 Blicktechnik
Zu beachten sind der richtige Pendelblick und ein Sicherungsblick.
Fehlende oder nicht rechtzeitiger Blick auf Querkommende
Im Zuge einer Vorrangstraße
Ohne Vorrangstraße, einmalig
Ohne Vorrangstraße, ständig
Spuränderung beim Queren (falsche Blickechnik)
Einmalig
Bei WIederholung
Ständig
Übersehen anderer Verkehrsteilnehmer
B 3.33 Rasches Verlassen
Ist das Weiterfahren möglich, hat der Fahrkandidat ohne zu zögern die Querstelle zu verlassen. Wichtig für eine zügige Weiterfahrt ist die Wahl des richtigen Ganges.
Zögern beim Weiterfahren
Zu geringe Beschleunigung
Einfahren in die Kreuzung obwohl ein Verlassen nicht möglich ist
Einbiegen
Rechtzeitig Fahrtrichtigungsänderung anzeigen und Geschwindigkeit anpassen, richtig einordnen, nach rechts in engem Bogen, nach links tangential in weitem Bogen.
Beachten der anderen Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Radfahrer.
B 3.34 Rechtzeitige Anzeige, Tempoanpassung
Der Fahrkandidat hat das Einbiegen so rechtzeitig anzuzeigen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer darauf einstellen können.
Anzeige
Zu frühe Anzeige
Wiedrholt
Bei "Verwirrung" anderer Verkehrsteilnehmer
Kein Anzeigen oder zu spätes Anzeigen (Wiederholt)
Nicht koordiniert mit 3-S-Blick (Wiederholt)
Blinker wird nach dem Fahrmanöver nicht ausgeschaltet (z.B. blinkend geradeaus Kreuzung übersetzen)
Geschwindigkeit
Zu frühes Verringern der Geschwindigkeit
Zu spätes Verringern der Geschwindigkeit
Kein ausreichendes Verringern der Geschwindigkeit
B 3.35 Einordnen
Will der Fahrkandidat nach links einbiegen, so hat er sein Fahrzeug auf dem der Fahrbahnmitte zunächst gelegenen Fahrstreifen seiner Fahrtrichtung, in Einbahnen jedoch auf dem linken Fahrstreifen
der Fahrbahn einzuordnen. Vor dem Rechtseinbiegen hat er sich auf dem rechten Fahrstreifen einzuordnen.
Spätes Einordnen
Versäumt das Einordnen und fährt vorschriftsmäßig weiter
Versäumt das Einordnen und fährt nicht vorschriftsmäßig weiter
Ordnet sich richtig ein und fährt nicht vorschriftsmäßig weiter
Ordnet sich zu knapp vor der Straßenbahn ein
Falsch eingeordnet (z.B. Überragen der Fahrbahnmitte im Gegenverkehr, falsch eingeordnet in Einbahnstraßen, Begrenzungen von Einbiegestreifen überragt,
verkehrsungünstige Aufstellung usw.).
B 3.36 Blickverhalten
Vor dem Einordnen/Einbiegen hat sich der Fahrkandidat zu vergewissern, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet oder behindert (3-S-Blick, Kontrollblick).
Kein vollständiger 3-S-Blick
Fehlendes Blickverhalten
Übersehen eines anderen Fahrzeuges
Kein Kontrollblick auf Fußgänger/Radfahrer
Kein Kontrollblick auf von hinten kommende Straßenbahn
B 3.37 Fahrspur beim Einbiegen
Nach rechts ist in engem Bogen, nach links in weitem Bogen (tangential) einzubiegen.
Rechts einbiegen in zu großem Bogen
Rechts einbiegen in zu engem Bogen
Überfahren der Fahrbahnbegrenzung
Links einbiege nach dem Mittelpunkt
Links einbiegen in zu engem Bogen
Unkontrollierter Fahrstreifenwechsel beim Einbiegen bei mehreren Fahrstreifen zum Einbiegen
Hohes Tempo (Autobahn, Freiland)
Die Fahrprüfung sollte, wenn es das Straßennetz zulässt, auch eine Fahrt auf einer Autobahn beinhalten.
B 3.3.8 Einfahren
Beim Einfahren hat der Fahrkandidat am Beschleunigungsstreifen zügig zu beschleunigen, mit Hilfe des 3-S-Blickes eine Lücke im fließenden Verkehr zu suchen, die Geschwindigkeit dem fließenden
Verkehr anzupassen und andere Verkehrsteilnehmer beim Einordnen nicht zu behindern.
Kein vollständiger 3-S-Blick
Fehlendes Blickverhalten
Kein Anzeigen oder zu spätes Anzeigen
Anzeige nicht koordiniert mit 3-S-Blick
Einordnen ohne Beachtung des Nachfolgeverkehrs
Keine Geschwindigkeitsanpassung am Beschleunigungsstreifen
Verringern der Geschwindigkeit oder Anhalten am Ende des Beschleunigungsstreifens
Fährt am Pannenstreifen weiter, obwohl ein Einfahren möglich ist
B 3.39 Ausfahren
Wenn es die Länge des Verzögerungsstreifens zulässt, darf der Fahrkandidat die Geschwindigkeit erst am Verzögerungsstreifen verringern.
Fehlendes Blickverhalten
Kein Anzeigen oder zu spätes Anzeigen
Anzeige nicht koordiniert mit Blickverhalten
Zu frühes Verringern der Geschwindigkeit vor dem Verzögerungsstreifen
Zu spätes Einordnen am Verzögerungsstreifen und/oder ohne Beachtung des Nachfolgeverkehrs
Keine Geschwindigkeitsanpassung am Verzögerungsstreifen
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