Bei der Fahrprüfung der Klasse B müssen Sie Ihr Können bei mindestens drei Übungen zeigen, den sogenannten Übungen im verkehrsfreien Raum. Viele Prüfer verlangen nicht alle sieben Übungen, manche Prüfer geben sich auch mit weniger zufrieden. Während dieser Übungen sitzen Sie dabei alleine im Fahrzeug . Der Fahrprüfer beobachten Ihr Fahrverhalten von außerhalb.
Auch wenn Sie Ihre Ausbildung in Verbindung mit Übungsfahrten ("L") oder Ausbildungsfahrten ("L17") durchgeführt haben, absolvieren Sie diese Übungen alleine. Ihr Begleiter darf sich dabei nicht neben Ihnen im Kraftfahrzeug befinden.
Wenn der Fahrkandidat eine Fahrübung nicht sofort auf Anhieb schaff, stellt dies kein großes Problem dar. Der Fahrkandidat hat für jede Übung drei Versuche und darf auch mal während der Übung gegebenenfalls korrigieren. Also Hütchen, Pylonen oder andere dort befindliche Gegenstände sollen nicht umgefahren oder gar "beschädigt" werden.
Als Fahrkandidat haben Sie sich bei den unterschiedlichen Übungen so zu verhalten, wie wenn Sie sich im öffentlichen Verkehr bewegen würden:
Die Übungen im verkehrsfreien Raum haben in mehrfacher Hinsicht eine wichtige Bedeutung:
Die Führerschein-Manufaktur