Die praktische Prüfungsstrecke wird vom zugeteilten Fahrprüfer selber gewählt. Als Fahrkandidat können Sie einen Teil der Prüfungsstrecke vor oder hinter dem Fahrschulauto fahren, in welchem der
Fahrprüfer sitzt. Die Fahranweisungen, mit welcher Ihnen die Fahrstrecke angesagt wird, erfolgt über eine Funkverbindung.
Während der Fahrprüfer die Fahrkommandos über ein Funkgerät spricht, können Sie dieses durch einen Ohrhöhrer hören. Sie haben kein Mikrofon, sodass Sie die erteilten Fahrkommandos nicht
sprachlich bestätigen können. Überprüfen Sie deshalb vor dem Aufsetzen Ihres Motorradhelmes den korrekten Sitz des Ohrhöhers und dessen Funktion.
Wer die Menschen so behandelt, wie sie sind, der macht sie damit schlechter.
Wer aber die Menschen so behandelt, wie sie sein könnten, der macht sie damit besser.
Johann Wolfgang von Goethe(deutscher Dichter)
Allgemeines
Es werden bei der Fahrprüfungsstrecke folgende Verkehrsräume einbezogen:
Autobahn, Autostraße oder Schnellstraße (mindestens 80 km/h, Richtgeschwindigkeit: 100 km/h)
Es sind bei der Prüfungsfahrt mindestens drei der aufgezählten Gebiete einzubeziehen, wobei der Schwerpunkt auf der Freilandstraße liegen soll.
Ebene, Steigung, Gefälle
A 3.01 Anfahrsicherheit
Der Prüfungskandidat muss durch raschen Finden des Haltepunktes des Kupplungshebels ruckfrei mit dosiertem Gas anfahren. Der Prüfungskandidat darf dabei die Kupplung nicht unnötig lange schleifen
lassen, Bergauf darf das Motorrad kaum merkbar zurückrollen.
Motor abwürgen
Falsche Kupplungsbetätigung
Zurückrollen beim Anfahren in einer Steigung
Wegfahren mit beiden Beinen am Boden
"Wackeliges" Anfahren
A 3.02 Gangwahl
Selbstständige Wahl des zweckmäßigen Ganges. Erkennen der Schaltzeitpunkte entsprechend der Situation.
Zu niedriger Gang
Zu hoher Gang
Motor absterben
Ständiges Bremsen mit Betriebsbremse beim Berganfahren
Grundloses fahren ohne Gang, bzw. im ausgekuppelten Zustand
A 3.03 Nebenhandlungen
Rasches Auffinden von Bedienungseinrichtungen, Beurteilen, ob das Einschalten einer Einrichtung erforderlich ist.
Ein-/Ausschalten erforderlich:
Falsche Lichtstufe gewählt
Keine Reaktion, bzw. Bedienungseinrichtung nicht gefunden
Betätigen der Bedienungseinrichtung:
Suchen der Bedienungseinrichtung
Spurunsicherheit bei der Bedienung
Zu langes Wegschauen von der Fahrbahn
Beeinträchtigung der Verkehrsbeobachtung
Unbeabsichtigtes Bremsen während der Fahrt
A 3.04 Abstellen und Sichern
Durchführen aller Handlungen zum sicheren Abstellen und Verlassen des Fahrzeuges.
Kein Anzeigen oder zu spätes Anzeigen beim Ein- oder Ausfahren in die oder aus der Parkposition
Keine geeignete Parkposition (nicht verkehrsgerecht)
Unkontrolliertes An- oder Überfahren des Randsteins
Motor durch Auslassen der Kupplung bei eingelegtem Gang abstellen
Fahrzeug wurde nicht korrekt abgesichert
Bei einem längeren Anhalten (Bahnübergang, Baustelle , ...) die Erfordernis zum Abstellen nicht erkannt
Spurgestaltung (Gerade, Kurve)
Der Prüfer achtet besonders auf die richtige Blicktechnik, Richtungsblicke, richtige Blickführung und richtige Blicksprünge.
A 3.05 Wahl des Fahrstreifens (Spurstreifen)
Wahl des richtigen Fahrstreifens unter Bedachtnahme der Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse.
Spätes Erkennen eines unbenützbaren Fahrstreifens (Beginn eines Parkstreifens, Bauarbeiten, etc)
A 3.06 Spur innerhalb des Fahrstreifens (Spurstreifen)
Wahl der Fahrspur unter Bedachtnahme der Fahrstreifenbreite, Fahrgeschwindigkeit, Seitenabstände, Fahrbahnbeschaffenheit und anderer Verkehrsteilnehmer.
Zu weit rechts oder links (Fahrbahn mit oder ohne Bodenmarkierungen)
Bei Gegenverkehr nicht äußerst rechts
Zu geringer Seitenabstand zu nebeneinanderfahrenden Fahrzeugen
Nichtbeachten von schadhaften Fahrbahnstellen
Vor unübersichtlichen Kurven oder Kuppen nicht äußerst rechts
Nicht äußerst rechts bei schlechter Sicht
Nicht äußerst rechts beim Überholtwerden
Nichtbeachten von kritischen Fahrbahnstellen (Bodenmarkierungen, Kanaldeckel, Splitt, Fahrbahnschäden, ...)
A 3.07 Spursicherheit, Blickverhalten
Bei der Geradeausfahrtr soll der Blick überwiegend in eine Entfernung, die ungefähr 10 bis 20 Sekunden Fahrtzeit entspricht, gerichtet sein. Beim Kurvenfahren muss durch die richtige Blicktechnik
eine "runde", der Kurvenkrümmung angepasste Fahrlinie ermöglicht werden.
Geradeausfahrt
Tunnelblick, Blick zu weit nach vorne, zu kurz, über eine längere Zeit. Anvisieren bzw. Orientierung am Gegenverkehr oder am Überholten, "mit Blick hängen bleiben"
Spurabweichung bim Blinken, Schalten, Schulterblick etc.
Keine gerade Fahrlinie (Pendeln)
Zusätzlich bei der Kurvenfahrt
Lenkkorrektur wegen zu kleinem Kurvenradius
Lenkkorrektur wegen zu großem Kurvenradius
Tempogestaltung
Der Fahrkandidat muss sein Tempo den Straßen-, Witterungs-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen anpassen. Er hat erforderlichen falls die Geschwindigkeit rechtzeitig zu verringern. Weiters hat er
die Eigenschaften seines Motorrades und der Ladung zu berücksichtigen.
A 3.09 Zu langsam (behindernd)
Der Fahrkandidat soll jeweils eine Fahrgeschwindigkeit wählen, die von einem ordnungsgemäß geprägten Lenker an dieser Stelle eingehalten wird. Der Fahrkandidat soll im Verkehr unauffällig
"mitschwimmen".
Ein zu geringes Tempo selbst bemerkt und korrigiert
Deutlich langsamer als die "angepasster Geschwindigkeit"
Zögernde Beschleunigung
Bei idealen Bedingungen überwiegend
im Ortsgebiet unter 40 km/h
auf Freilandstraßen unter 80 km/h
auf der Autobahn unter 100 km/h
A 3.10 Zu schnell (für die Situation)
Der Fahrkandidat muss dein Tempo den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen anpassen. Weiters hat der Fahrkandidat die Eigenschaften seines Motorrades und sein eigenes Können und seine
Verfassung zu berücksichtigen.
Kein Fahren auf Sicht
Kein Fahren auf halbe Sicht
Geschwindigkeit reduziert, jedoch noch zu schnell für halbe Sicht
Deutlich erhöhte Geschwindigkeit oder Erfordernis nicht erkannt
Kein Fahren auf Gefahrensicht
Annäherungsgeschwindigkeit zu hoch
Zu schnell für Witterung, Fahrbahn, etc.
A 3.11 Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit
Der Fahrkandidat hat die allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkungen und entsprechende Verkehrszeichen zu beachten.
Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschritten, wird die Prüfung als negativ bewertet
A 3.12 Sicherheitsabstände
Der Fahrkandidat soll einen gleichmäßigen und richtigen Sicherheitsabstand hinter einem anderen Fahrzeug einhalten.
Zu geringer Abstand
Ständig oder deutlich zu geringer Abstand
Bei Kolonnenfahrt grundlos zu großer Abstand
Fahrstreifenwechsel
A 3.13 Fahrstreifenwechsel
Sicheres umspuren beim Fahrstreifenwechsel. Fahrstreifenwechsel können auch vom Fahrprüfer angeordnet werden.
Erkennt einen notwendigen Fahrstreifenwechsel nicht oder zu spät und muss daher anhalten
Kein vollständiger 2-S-Blick
Fehlendes Blickverhalten
Übersehen eines anderen Fahrzeuges
A 3.14 Beachten der Bodenmarkierung
Der Fahrkandidat muss beim Fahrstreifenwechsel die vorhandenen Bodenmarkierungen beachten. Das Überfahren von Bodenmarkierungen ist zulässig, wenn es für die Aufrechterhaltung der Leichtigkeit
und Flüssigkeit des Verkehrs erforderlich ist.
Überfahren von Spur-, Randlinien und Sperrflächen
Fahren auf Sperr- oder Randlinien
Deutliches Überfahren
Befahren einer Sperrfläche
Richtungspfeile nicht einhalten
Entgegen dem Richtungspfeil weiterfahren
A 3.15 Rechtzeitige Anzeige
Der Fahrkandidat muss den Fahrstreifenwechsel so rechtzeitig anzeigen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer auf dieses Fahrmanöver ohne Gefährdung einstellen können.
Zu frühe Anzeige
Kein Anzeigen oder ein zu spätes Anzeigen
Nicht koordiniert mit 2-S-Blick
Blinker wird nach dem Fahrmanöver nicht ausgeschaltet
A 3.16 Richtige Ausführung
Der Fahrstreifenwechsel darf erst durchgeführt werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. Im geeigneten Augenblick muss der Fahrkandidat den Fahrstreifenwechsel entschlossen
durchführen.
Zögerliche Durchführung
Kein ausreichender Tiefenabstand nach dem Fahrstreifenwechsel
Spurversatz nicht der Geschwindigkeit angepasst
Falsche Geschwindigkeitseinschätzung der Fahrzeuge am anderen Fahrstreifen
Behinderung eines anderen Fahrzeuges
Sonstiges Verhalten
A 3.17 Beachten der Verkehrsvorschriften
Die Kenntnis der Verkehrsvorschriften alleine ist zu wenig, die Verkehrsvorschriften müssen sinnvoll angewandt und eingehalten werden.
Verkehrszeichen
Hinweiszeichen/Wegweiser nicht beachtet
Vorschriftszeichen nicht beachtet
Nichtbilden der Rettungsgasse bei Staubildung
Umkehren, Rückwärtsfahren, Zufahren (Verbote nicht beachtet)
Steigert die Geschwindigkeit beim Überholtwerden
A 3.18 Verhalten bei besonderen Partnern
Verhalten gegenüber Einsatzfahrzeugen (Nichterkennen, Platz machen)
Vorbeifahren am Linienbus in einer Haltestelle (Geschwindigkeit, Abstand, Blicktechnik, Vorfahrt)
Nicht Beachten des Vorbeifahrverbotes an Schulbussen
Nicht angepasstes Verhalten bei Personen, die aus dem Vertrauensgrundsatz ausgenommen sind (Geschwindigkeit, Abstand)
Verhalten gegenüber der Straßenbahn (Geschwindigkeit, Abstand)
Nicht angepasstes Verhalten beim Vorbeifahren an Haltestellen (Geschwindigkeit, Abstand)
A 3.19 Voraussehen der Gefahr
Hier ist insbesondere auf das Erkennen von verborgenen Gefahren zu achten (z.B. Ladegut auf der Straße, offene Fahrzeugtüren bei stehenden Fahrzeugen, Staubildung etc.). Ebenso ist auf das
Verhalten bei seitlicher Sichtbehinderung durch parkende Kraftfahrzeuge oder Büsche zu achten.
Spätes Erkennen, dann richtige Reaktion
Keine Reaktion
A 3.20 Behinderung, Gefährdung
Mit dieser Rubrik kann der Fahrprüfer zusätzliche Bewertungen zu anderen Fehlern vermerken, sofern die Behinderung oder Gefährdung nicht einen Erschwerungsgrund bei einer anderen Mängelkategorie
darstellt.
Kein Bremsen des anderen Verkehrsteilnehmers erforderlich (nur Gas wegnehmen)
Bremsen erforderlich
Vollbremsung oder ruckartiges Ausweichen des Partners erforderlich
Behindern von Bussen bei dem Verlassen einer Haltestelle
Unerlaubtes Einordnen vor Schienenfahrzeugen
Vorbeifahren, Überholen
Der Fahrkandidat muss beurteilen. ob ein Vorbeifahren bzw. Überholen erforderlich, erlaubt und möglich ist. Diese Vorgänge müssen rasch, sicher und ohne Behinderung von anderen
Verkehrsteilnehmern durchgeführt werden.
A 3.21 Verkehrsbeurteilung, Kontaktaufnahme, Blicktechnik
Der Fahrkandidat beurteilt, ob ein Vorbeifahren bzw. Überholen aufgrund der Verkehrsverhältnisse möglich ist und in welcher Form die Kontaktaufnahme zu erfolgen hat.
Fährt hinter langsamen Verkehrsteilnehmern nach, obwohl ein Überholen leicht möglich wäre (Fahrrad, Traktor)
Keine ausreichende Kontaktaufnahme, obwohl erforderlich
Kein vollständiger 2-S-Blick
Fehlendes Blickverhalten
Übersehen eines anderen Fahrzeuges
A 3.22 Überholsicht, Behinderung
Der Fahrkandidat beurteilt, ob ein Vorbeifahren bzw. Überholen aufgrund der allgemeinen Verkehrslage möglich ist.
Setzt an (Umspuren), obwohl die Verkehrslage, die Straßen- oder Sichtverhältnisse ein Vorbeifahren bzw. Überholen nicht erlauben.
A 3.23 Rechtzeitige Anzeige
Der Fahrkandidat muss den Vorbeifahr- bzw. Überholvorgang so rechtzeitig anzeigen, dass sich andere Verkehrsteilknehmer auf dieses Fahrmanöver ohne Gefährdung einstellen können.
Zu frühe Anzeige
Bei "Verwirrung" anderer Verkehrsteilnehmer
Kein Anzeigen oder oder zu spätes Anzeigen
Nicht koordiniert mit 2-S-Blick
Blinker wird nach Fahrmanöver nicht ausgeschaltet
mögliche Irreführung anderer Verkehrsteilnehmer (z.B. blinkend geradeaus die Kreuzung übersetzen)
A 3.24 Beschleunigen
Der Fahrkandidat muss, wenn erforderlich, zurückschalten. Da die Beobachtung der richtigen Ausführung des Schaltvorganges schwierig ist, kann nur aufgrund des Fahrverhaltens indirekt auf die
Ausführung geschlossen werden. Das Motorrad sollte jedenfalls merklich beschleunigen.
Zu wenig Gas geben
Kein zurückschalten, obwohl die Drehzahl zu niedrig
Überholen mit zu geringem Geschwindigkeitsunterschied
A 3.25 Seitenabstand
Vin Einspurigen bzw. Personen ist abhängig von Geschwindigkeit und gefahrenerhöhenden Umständen mindestens 1,5 Meter, von mehrspurigen Fahrzeugen und unbeweglichen Objekten mindestens 1 Meter
Seitenabstand, einzuhalten. Bei Schienenfahrzeugen genügt ein Seitenabstand von mindestens 0,5 Meter. Diese Abstandsrichtwerte können bei ausreichender Geschwindigkeitsreduktion auch
unterschritten werden, ohne dass dies durch den Fahrprüfer als Mängel gewertet werden muss,.
Abstand geringfügig unterschritten
Abstand deutlich unterschritten
nicht angepasstes verhalten bei Personen (Geschwindigkeit, Abstand)
A 3.26 Wiedereinordnen
Der Fahrkandidat hat sich vor dem Wiedereinordnen auf den rechten Fahrstreifen zu überzeugen, dass ein ausreichend großer Sicherheitsabstand zum überholten Fahrzeug gegeben ist. Es muss
mindestens ein 1-Sekunden-Sicherheitsabstand eingehalten werden.
Zu knapp, zu geringer Sicherheitsabstand
Zu knapp, Bremsen des Überholten erforderlich
Zu lange auf der linken Spur
Kein Kontroll-Blick bei gefahrenerhöhenden Situationen (z.B. zwei Fahrstreifen rechts, im Bereich von Autobahnauffahrten etc.)
Verringert grundlos die Geschwindigkeit und behindert das überholte Fahrzeug
Befahren von Querstellen
Zu Beachten ist das bewusste Wahrnehmen von Querstellen (Gefahr des Übersehens), das richtige Annähern, falls erforderlich rechtzeitig die Geschwindigkeit verringern, Beurteilen der Verkehrslage
(Schutzweg, Radfahrerüberfahrten, Vorrangsituationen, etc), folgerichtiges Entscheiden, rasches Übersetzen
A 3.27 Verkehrsbeurteilung
Wichtig ist das rechtzeitige Erkennen der Vorrangsituation, von Schutzwegen und Radfahrüberfahrten.
Verstoß gegen Vorschriften bei einer Eisenbahnkreuzung
A 3.28 Richtiges Annähern
Der Fahrkandidat hat die Annäherungsgeschwindigkeit unter Berücksichtigung des vorhandenen Sehtrichters und der Vorrangsituation sowie durch Verwenden beider Betriebsbremsen anzupassen.
Keine Geschwindigkeitsanpassung
Zu spätes Bremsen
Kein degressives Bremsen
Zu frühe Geschwindigkeitsreduktion
Zu frühes Anhalten vor der Kreuzung
Unbegründeter Halt an der Ordnungslinie
Nicht beide Bremsen verwendet
A 3.29 Wartepflichterfüllung
Hat der Fahrkandidat bei einer Querstelle Wartepflicht, muss er dies durch sein Verhalten anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig anzeigen.
Falsches Einschätzen der Wartepflichtsituation
Kein Bremsen des anderen Verkehrsteilnehmers erforderlich (nur Gas wegnehmen)
Bremsen anderer Verkehrsteilnehmer erforderlich
Unvermitteltes starkes Bremsen oder Auslenken anderer Verkehrsteilnehmer erforderlich
Kein eindeutiges Verhalten für den Querverkehr erkennbar (z.B. langsames Weiterrollen, abruptes Abbremsen nach Entscheidung zum Anfahren etc.)
A 3.30 Stop, Arm- und Lichtzeichen (Anhalten)
Der Fahrkandidat hat bei einer STOP-Tafel entweder vor der Haltelinie oder vor der Sichtlinie anzuhalten- Vor geregelten Kreuzungen ist darauf zu achten, dass Fußgänger oder Radfahrer auf einem
Schutzweg oder einer Radfahrerüberfahrt nicht behindert werden. Auf jeden Fall muss das Motorrad ganz zum Stehen kommen
Stop-Tafel
Fahrkandidat hält nicht, zu spät oder deutlich zu früh an
Fahrkandidat hält an einer ungeeigneten Stelle an
Nichtbeachten eines Armzeichens
Lichtzeichen
Ungerechtfertiges Anhalten bei Grün
Falsches Anhalten bei Grün-Blinken
Halt nach der Haltelinie
Einfahren bei Gelb
Einfahren bei Rot
Nach dem Anhalten nicht rechtzeitig fahrbereit machen
Kein Anfahren bei Grün
A 3.31 Fußgänger, Radfahrer
Fußgängern oder Radfahrern ist das Überqueren des Schutzweges oder der Radfahrerüberfahrt zu ermöglichen, wenn sie die Absicht haben, die Fahrbahn zu
überqueren. Beim Einbiegen ist Fußgängern, die die Fahrbahn bereits betreten haben, auch ohne Schutzweg die Überquerung zu ermöglichen.
Ungenügende Sicherungsblicke
Der Fußgänger bzw. Radfahrer wird an der Querung behindert
Grundloses Anhalten bei einem Schutzweg oder einer Radfahrerüberfahrt
A 3.32 Blicktechnik
Zu beachten sind der richtige Pendelblick und ein Sicherungsblick
Fehlende oder nicht rechtzeitige Blicke auf Querkommende
Im Zuge einer Vorrangstraße
Ohne Vorrangstraße
Spuränderung beim Queren (falsche Blicktechnik)
Übersehen anderer Verkehrsteilnehmer
A 3.33 Rasches Verlassen
Ist das Weiterfahren möglich, hat der Fahrkandidat ohne zu zögern die Querstelle zu verlassen. Wichtig für ein zügiges Weiterfahren ist die Wahl des richtigen Ganges.
Zögern beim Weiterfahren
Zu geringe Beschleunigung
Einfahren in die Kreuzung obwohl ein Verlassen nicht möglich ist
Einbiegen
Rechtzeitige Fahrtrichtungsänderung anzeigen und Geschwindigkeit anpassen, richtig einordnen, nach rechts in einem engen Bogen, nach links tangential in einem weitem Bogen.
Beachten der anderen Verkehrsteilnehmer, insbesondere Radfahrer und Fußgänger
A 3.34 Rechtzeitige Anzeige, Tempoanpassung
Der Fahrkandidat hat das Einbiegen so rechtzeitig anzuzeigen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer darauf einstellen können.
Anzeige
Zu frühe Anzeige
Kein Anzeigen oder zu spätes Anzeigen
Blinker wird nach Fahrmanöver nicht ausgeschaltet
Geschwindigkeit
Zu frühes Verringern der Geschwindigkeit
Zu spätes Verringern der Geschwindigkeit
Kein ausreichendes Verringern der Geschwindigkeit
A 3.35 Einordnen
Will der Fahrkandidat nach links einbiegen, so hat er sein Motorrad auf dem Fahrbahnmitte zunächst gelegenen Fahrstreifen seiner Fahrtrichtung, in Einbahnen jedoch auf den linken Fahrstreifen der
Fahrbahn einzuordnen. Vor dem Rechtseinbiegen hat er sich auf dem rechten Fahrstreifen einzuordnen.
Spätes Einordnen
Versäumt das Einordnen und fährt vorschriftsmäßig weiter
Versäumt das Einordnen und fährt nicht vorschriftsmäßig weiter
Ordnet sich richtig ein und fährt nicht vorschriftsmäßig weiter
Ordnet sich zuknapp vor einer Straßenbahn ein
Falsch eingeordnet (z.B. Überragen der Fahrbahnmitte im Gegenverkehr, falsch eingeordnet in Einbahnstraßen, Begrenzung von Einbiegestreifen überragt, verkehrsungünstige Aufstellung usw.)
A 3.36 Blickverhalten
Vor dem Einordnen/Einbiegen hat sich der Fahrkandidat zu vergewissern, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet oder behindert (2-S-Blick, Kontrollblick)
Kein vollständer 2-S-Blick
Fehlendes Blickverhalten
Übersehen eines anderen Fahrzeuges
Kein Kontrollblick auf Fußgänger/Radfahreer
Kein Kontrollblick auf eine von hinten kommende Straßenbahn
A 3.37 Fahrspur beim Einbiegen
Nach rechts ist in einem engen Bogen, nach links in einem weiten Bogen (tangential) einzubiegen.
Rechts einbiegen in einem zu großem Bogen
Rechts einbiegen in einem zu engem Bogen
Links einbiegen nach dem Mittelpunkt
Links einbiegen in einem zu engem Bogen
Unkontrollierter Fahrstreifenwechsel beim Einbiegen bei mehreren Fahrstreifen zum Einbiegen
Hohes Tempo (Autobahn, Freiland)
Dir Fahrprüfung sollte, wenn es das Straßennetz zulässt, auch eine Fahrt auf der Autobahn beinhalten.
A 3.38 Einfahren
Beim Einfahren hat der Fahrkandidat am Beschleunigungsstreifen zügig zu beschleunigen, mit Hilfe des 2-S-Blickes eine Lücke im fließenden Verkehr zu suchen, die Geschwindigkeit dem fließenden
Verkehr anzupassen und andere Verkehrsteilnehmer beim Einordnen nicht zu behindern.
Kein vollständiger 2-S-Blick
Fehlendes Blickverhalten
Kein Anzeigen oder zu spätes Anzeigen
Anzeige nicht koordiniert mit 2-S-Blick
Einordnen ohne Beachtung des Nachfolgeverkehrs
Keine Geschwindigkeitsanpassung am Beschleunigungsstreifen
Verringern der Geschwindigkeit oder Anhalten am Ende des Beschleunigungsstreifens
Fährt am Pannenstreifen weiter, obwohl das Einfahren möglich ist
A 3.38 Ausfahren
Wenn es die Länge des Verzögerungsstreifens zulässt, darf der Fahrkandidat die Geschwindigkeit erst am Verzögerungsstreifen verringern.
Fehlendes Blickverhalten
Kein Anzeigen oder zu spätes Anzeigen
Anzeige nicht koordiniert mit dem Blickverhalten
Zu frühes Verringern der Geschwindigkeit vor dem Verzögerungsstreifen
Zu spätes Einordnen am Verzögerungsstreifen und/oder ohne Beachtung des Nachfolgeverkehrs
Keine Geschwindigkeitsanpassung am Verzögerungsstreifen