.
Robert Lembke (deutscher Journalist und Fernsehmoderator)
Der Führerschein der Klasse B umfasst:
Der Führerschein der Klasse B umfasst ebenfalls die Lenkerberechtigung für die Klasse AM.
Folgende Berechtigungen gelten nur für den Verkehr auf öffentlichen Straßen in Österreich und in solchen Staaten, welche die Berechtigungen ebenfalls anerkennen:
Anmerkung:
Das "125er Motorrad zur Klasse B ist umgangssprachlich als Code 111 bekannt. Dieser "Code 111" ist eine Führerschein-Schlüsselzahl und dreistellig. (mehr lesen über die Führerschein-Schlüsselzahlen). Da es den Code aber nur in Verbindung mit der Klasse B gibt, ist die richtige Bezeichnung "Klasse B Code 111".
Es ist aber auch die kürzere Bezeichnung "Code 111" verständlich.
Mit dem Führerschein der Klasse B darf ein leichter Anhänger gezogen werden. Ein leichter Anhänger hat eine höchstzulässige Gesamtmasse bis maximal 750 Kilogramm. Dieser Wert kann in der Zulassungsbescheinigung des leichten Anhängers nachgelesen werden. Die Summe der beiden höchstzulässigen Gesamtgewichte vom leichten Anhänger und dem Zugfahrzeug darf 4.250 kg nicht überschreiten.
Mit dem Führerschein der Klasse B darf ein schwerer Anhänger gezogen werden. Ein schwerer Anhänger hat eine höchstzulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Dieser Wert kann in der Zulassungsbescheinigung des schweren Anhängern nachgelesen werden.
Die Summe der beiden höchstzulässigen Gesamtgewichte vom schweren Anhänger und dem Zugfahrzeug darf 3.500 kg nicht überschreiten.
Mit dem Klasse B Code 96, der durch eine besondere Schulung bei LENKWERK erworben werden kann, darf die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte vom schweren Anhänger und dem Zugfahrzeug maximal 4.250 kg betragen. Dieser Klasse B Code 96 steht auf der Führerscheinscheckkarte in der Spalte bei der Lenkberechtigung B und ist somit keine eigene Führerscheinklasse.
Das Mindestalter für die Klasse B ist 18 Jahre. Die Anmeldung bei LENKWERK kann bereits ein halbes Jahr vorher erfolgen. Sie können sich somit mit 17 ½ Jahren bei LENKWERK für die Führerscheinausbildung anmelden.
Die theoretische Fahrprüfung (Computerprüfung) kann bereits vor dem 18. Geburtstag erfolgen. Die praktische Fahrprüfung darf frühestens ab dem 18. Geburtstag absolviert werden.
Beim Ausbildungsmodell Klasse B mit "L17" kann der Ausbildungsbeginn in der Fahrschule bereits mit 15,5 Jahren begonnen werden. Die Theorieprüfung kann unabhängig von den gefahreren Kilometer gleich nach dem Abschluß des Theoriekurses absolviert werden. Das Mindestalter für die praktische Fahrprüfung ist 17 Jahre.
Prüfungsfahrzeuge für die Klasse B, müssen folgenden Mindestanforderungen genügen:
Die Fahrprüfung findet bei der Vollausbildung der Klasse B mit dem Fahrschulauto statt. Bei der Ausbildung mit Übungsfahrten ("L") oder Ausbildungsfahrten ("17") können Sie die Fahrprüfung wahlweise mit dem Fahrschulauto, oder einem Privatfahrzeug (mit dem Sie die private Ausbildung gemacht haben) durchführen. Wenn Sie das Privatfahrzeug wählen, nimmt neben Ihnen aber nicht der Fahrlehrer, sondern die Begleitperson Platz und begleitet Sie somit durch die Fahrprüfung
Legen Sie die Lenkberechtigung für den Führerschein der Klasse B mit einem Prüfungsfahrzeug ohne einem Kupplungspedal, welches durch Muskelkraft betätigt wird, ab (Automatikfahrzeuge) wird der Führerschein durch den Code 10.02 auf solche Fahrzeuge eingeschränkt. Ist dies durch eine ärztliche Anweisung vorgeschrieben wird der Code 78 eingetragen.
Für den Wegfall dieser Einschränkung ist eine neuerliche praktische Fahrprüfung auf Kraftfahrzeugen mit einem mechanisch schaltbarem Getriebe erforderlich.
Wenn Sie vorher keine andere Lenkerberechtigung besessen haben (außer Klasse F und Klasse AM), beträgt die Probezeit 3 Jahre, bei der L17 Ausbildung bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.
Sie möchten mehr über den Probeführerschein erfahren? Lesen Sie hier mehr.
Die Ausbildung für die Klasse B unterliegt dem Mehrphasen-Ausbildungssystem.
Die Führerschein-Manufaktur