Ernst R. Hauschka (deutscher Aphoristiker und Lyriker)
Sie dürfen unter folgenden Umständen mit der Führerscheinklasse B Motorräder der Klasse A1 lenken:
Es gibt kein Mindestalter für den Code 111, jedoch muss der Bewerber für den Code 111 den Führerschein mindestens 5 Jahre in ununterbrochenem Besitz haben. Genau genommen bedeutet es, dass jede noch so kurze Entziehung der Lenkberechtigung (Geschwindigkeitsüberschreitung, etc.) dazu führt, dass die Zählung der fünf Jahre wieder von vorne beginnt. Ebenso dürfen im Führerschein keine Probezeit-Einschränkungen vorhanden sein.
Bei der Ausdehnung der Klasse B Code 111:
Für die korrekte Praxisausbildung reicht es, die Fahrlektionen auf einem Übungsplatz durchzuführen. Viele Fahrschulen und Institutionen folgen diesem Beispiel. LENKWERK findet dies aber nicht richtig und so finden zwei Fahrlektionen im öffentlichen Verkehr mit einem ausgebildeten Fahrlehrer/Fahrschullehrer statt.
Es gibt keine bestimmten Einschränkungen und Auflagen für die Fahrzeuge, auf denen die Fahrübungen in der Fahrschule durchgeführt werden. Es können Motorräder mit Schaltgetriebe, oder mit Automatikgetriebe sein. Es sind aber auch Motorräder mit beiden Arten der Kraftübertragung möglich.
Bei LENKWERK bieten wir für die Ausbildung zum Klasse B Code 111 Motorräder mit Schaltgetriebe und Automatikroller an.
Der Klasse B Code 111 Eintrag in Ihrem Führerschein gilt nicht nur in Österreich, sondern auch in anderen EU-Staaten. In folgenden Ländern können Sie mit dem Klasse B Code 111 ebenfalls auf den Straßen mit einem 125ccm-Motorrad fahren:
Die Führerschein-Manufaktur