Übungsfahrten werden durchgeführt bei der Ausbildung "B mit L". Bei dieser Ausbildungsvariante sind anstatt der Unterrichtseinheiten für die Hauptschulung mindestens 1000 km private Fahrten des Führerscheinwerbers mit seinem Begleiter durchzuführen.
Es kann aber auch bei der Vollausbildung für B (dies sind mindestens 18 Fahrlektionen) um Übungsfahrten angesucht werden. Hier gibt es aber keine vorgeschriebene Kilometeranzahl.
Um Übungsfahrten durchführen zu können, ist ein Antrag auf Bewilligung für Übungsfahrten notwendig. Diese Bewilligung für Übungsfahrten ist dem Ausstellungsdatum 18 Monate gültig. Der
Führerscheinwerber kann den Antrag um Bewilligung von Übungsfahrten nur einmal stellen.
Ausbildungsfahrten werden durchgeführt bei der vorgezogenen Lenkberechtigung für die Klasse B: der L17-Ausbildung. Als Übungsfahrten werden die mindestens 3000 km private Fahrten des Führerscheinwerbers mit seinem Begleiter genannt.
Um Ausbildungsfahrten durchführen zu können, ist ein Antrag auf Bewilligung für Ausbildungsfahrten notwendig. Diese Bewilligung für Ausbildungsfahrten ist ab Ausstellungsdatum 18 Monate gültig. Der Führerscheinwerber kann den Antrag um Bewilligung von Ausbildungsfahrten nur einmal stellen.
Der Antrag auf Bewilligung von Ausbildungsfahrten/Übungsfahrten wird direkt bei LENKWERK gestellt. Für das Ausfüllen des Antrages benötigen wir Sie (als Führerscheinwerber) und ihre Begleiter. Sie können beim Stellen des Antrages einen oder zwei Begleiter namhaft machen. Ebenso benötigen wir von Ihren Begleitern den Führerschein, damit wir eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Führerscheins anfertigen können. Diese Kopien müssen dem Antrag beigelegt werden. Der Antrag ist vom Führerscheinwerber und den Begleitern zu unterschreiben.
Die Behörde erlässt nach positiver Erledigung den Bewilligungsbescheid. Dieser ergeht postalisch an die Meldeadresse des Führerscheinwerbers. Nach Erhalt des Bescheids kann der Führerscheinwerber und der Begleiter mit den Übungsfahrten/Ausbildungsfahrten beginnen.
Sofern keine zusätzlichen Beilagen vorgelegt werden, beträgt die Gesamtgebühr Euro 41,60.
Diese Gebühr wird am Kostenblatt extra ausgewiesen. Das Kostenblatt bekommt der Führerscheinwerber mit dem vorläufigen Führerschein am Tag der praktischen Fahrprüfung vom Fahrprüfer persönlich ausgehändigt.
Die Führerschein-Manufaktur