Als in der k. und k. (Abkürzung für kaiserliche und königliche) Monarchie die ersten benzinbetriebenen Fahrzeuge begannen ihr Unwesen auf den Straßen zu treiben, war sich die Obrigkeit schnell dieser neuen (fahrenden) Gefahr bewusst. So wurde für das Benützen eines solchen Benzinfahrzeuges im Wiener Polizeirayon ab 1891 vom Lenker verlangt, dass er sich einer Lenkerprüfung unterziehen müsse, welche von einer durch die k. und k. Polizeidirektion eingesetzten Kommission abgenommen wurde.
Bei der Prüfung musste mündlich ein fahrtheoretischer Teil über technische Belange, sowie ein fahrpraktischer Teil absolviert werden. Die ersten Führerscheine waren noch handschriftliche ausgefüllte Bescheidvordrucke, welche Urkundencharakter hatten und von jeder Behörde individuell ausgestaltet und gestaltet wurden.
Die erste Vorschrift mit einem kraftfahrrechtlichem Inhalt war eine Verordnung aus Niederösterreich aus dem Jahr 1899. Inhaltlich identische Verordnungen folgten 1901 in Oberösterreich, 1903 in Kärnten, Tirol und Vorarlberg sowie auch 1904 in der Steiermark und in Salzburg. Die Salzburger Verordnung hatte erstmals auch ein Mindestalter von 18 Jahren festgeschrieben und damit auch indirekt das Mindestalter des Fahrzeuglenkers normiert.
Die zunehmende Motorisierung machte eine einheitliche Regelung des Automobilverkehrs über die Grenzen der Bundesländer hinweg erforderlich. Daher wurde am 27. September 1905 die sogenannte Automobilpolizeiverordnung (Reichsgesetzblatt 1905/156) erlassen. Diese galt für den Betrieb von Automobilen und Motorrädern auf dem Gebiet der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder.
Am 28. April 1910 wurde die erste Automobilverordnung von 1905 durch eine solche "betreffend die Erlassung sicherheitspolizeilicher Bestimmungen für den Betrieb
von Kraftfahrzeugen (Automobilen, Motorzügen und Motorrädern) ersetzt. Sie enthielt dabei genauere Vorschriften zur Konstruktion, Ausrüstung, Prüfung und Genehmigung der Fahrzeuge. Auch die
Vorschriften für die Führung der Fahrzeuge sowie erweiterte Sicherheitsvorschriften für den Verkehr im Inland und Ausland.
Auch trat in dieser Verordnung zum ersten Mal der begriff Führerschein ("behördliche Bewilligung zur selbständigen Führung eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges") auf.
Die Führerschein-Manufaktur